Der Gesetzgeber verlangt seit neuestem auch von erfahrenen Versicherungsvertretern, sich regelmäßig fortzubilden. Für System-Unternehmer der AFA AG ist dies schon seit Jahren selbstverständlich und bewährt. Auch die Dokumentation wird ihnen abgenommen.
Am 23. Februar 2018 trat das deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive, kurz: IDD, in Kraft. Diese sieht für jeden bereits ausgebildeten Versicherungsvermittler eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung von mindestens 15 Stunden im Jahr vor.
Mit dieser Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung soll sichergestellt werden, dass alle Versicherungsvertreter auch nach Abschluss ihrer Ausbildung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau auch weiterhin über die notwendige Sachkunde verfügen und immer auf dem aktuellsten Wissensstand sind.
AFA begrüßt diese Weiterbildungsverpflichtung, weil alle System-Unternehmer ohnehin seit vielen Jahren regelmäßig, nachhaltig und spartenübergreifend intensiv ausgebildet werden. Dazu dienen unter anderem die Aufbau- und Ausbauseminare, Video-Konferenzen, Webinare, Seminare und Akademien: Dort nehmen jetzt bereits durchschnittlich-fleißige Vermittler natürlich mit mindestens 75 Stunden im Jahr viel mehr Bildungsangebote wahr, als der Gesetzgeber nun mit lediglich 15 Stunden vorschreibt.
Damit bei eventuellen künftigen Überprüfungen der vorgeschriebenen Mindestausbildung beispielsweise durch die IHK sofort für jeden Vermittler eine positive Bestätigung seiner notwendigen Jahresweiterbildung gemeldet werden kann (und der VP es nicht selber zusammenstellen muss), entwickelt AFA extra ein eigenes Tool: In diesem werden zentral alle namentlichen Ausbildungsteilnahmen von den Agenturen künftig gemeldet, zentral bei AFA gesammelt und für jeden System-Unternehmer individuell und jederzeit abrufbar dargestellt.
Um das gesetzlich anrechenbare Weiterbildungsspektrum zu vergrößern und die Qualität der Ausbildung ständig zu verbessern, geht AFA zudem noch einen Schritt weiter. In Zusammenarbeit mit der Partnergesellschaft Barmenia und der “Initiative gut beraten!“ werden kontinuierlich marktaktuelle und zertifizierte Weiterbildung mit Video- und Präsenzschulungen angeboten, damit alle Versicherungsvermittler der AFA AG mit einer Erlaubnis nach § 34 d I, 34 i und 34 f GewO ihre jährliche Verpflichtung unproblematisch erreichen und nachweisen können.
„Mit dem IDD-Weiterbildungspaket der AFA AG stellen wir die notwendige Ausbildung und den Nachweis darüber – wie bisher auch schon – garantiert gesetzeskonform sicher. Das entlastet den Vertrieb von Verwaltungsaufwand und unsere System-Unternehmer können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren! Gleichzeitig erreichen wir mit neuen Bildungsformaten ein noch höheres Ausbildungsniveau für noch bessere Beratungsqualität“, erklärt Martin Ruske, Vorstand der AFA AG in Cottbus.